AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
27.06.2021 Trauermarsch für Peter H. — Redebeitrag von Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Peter nahm sich Anfang diesen Monats kurz vor seiner Zwangsräumung das Leben. Die Zwangsräumung wäre der Endpunkt eines belastenden über 3 Jahre dauernden Kampfes gegen seine Eigenbedarfskündigung gewesen.
Reichenberger Str.73: Berufungsklage zurückgewiesen
2021 Reiche73 Urteil
Berlin | AFP | 27.05.2021: Berliner Landgericht stärkt Rechte alter und am Wohnort verwurzelter Mieter

Folgen des Wohnungsverlusts laufen auf "Verletzung der Menschenwürde" hinaus

Das Berliner Landgericht hat mit einem Urteil die Rechte alter und an ihrem Wohnort verwurzelter Mieterinnen und Mieter gestärkt. Diese können demnach unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter und ihre "langjährige und tiefe Verwurzelung" am Wohnort die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, erklärte der Präsident des Berliner Kammergerichts am Donnerstag. Das entsprechende Urteil fiel demnach bereits am Dienstag. (Az. 67 S 345/18)

Vorangegangen war dem Urteil ein seit 2015 andauernder Rechtsstreit. Die Vermieterin hatte das Mietverhältnis damals wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Mieterin und ihr mittlerweile verstorbener Ehemann hatten seit 1997 in der Wohnung gewohnt und unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Wohnort und ihre begrenzten finanziellen Mittel Einspruch gegen die Kündigung eingelegt.

Nach einer Vielzahl von Gerichtsverfahren hatte der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben und an das Berliner Landgericht zurückverwiesen. Dieses Gericht befand in seinem Urteil vom 25. Mai, dass die Folgen eines eventuellen Wohnungsverlusts für die Mieterin so schwer seien, "dass sie auf eine Verletzung ihrer durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde" hinausliefen.

Die Interessen der klagenden Vermieterin hätten dahinter zurückzustehen. Die von ihr beabsichtigte Eigennutzung der Wohnung sei lediglich auf einen Komfortzuwachs und auf die Vermeidung "unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile" gerichtet.
neuer Prozesstermin: Mi 12.05. von 9:30 bis 11:30 Uhr Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung zum Berufungsverfahren der 5. & 6. Räumungsklage wegen Eigenbedarf des Brenning-Clans

Am Mittwoch, den 12. Mai 2021, findet das Berufungsverfahren der Räumungsklagen wegen der mindestens 5. und 6. Eigenbedarfskündigung in der Reichenbergerstraße 73 des Immobilien-, Zwangsräumungs- und CDU-Clans Brenning vor dem Landgericht in der Littenstr. 12-17 statt.

Ab 9:30 bis 11:30 Uhr wird vor dem Gerichtsgebäude eine angemeldete Kundgebung mit Musik und informativen Redebeiträgen stattfinden.



E3K06Der vermeintliche Berliner Stadtmeister in Sachen Eigenbedarfskündigungen hat alleine im Haus Reichenbergerstr. 73 mindestens 6 Eigenbedarfskündigungen in den letzten Jahren ausgesprochen.

In keiner dieser Wohnungen lebt heute ein Familienmitglied, obwohl Mieter:innen wegen dieser Kündigungen ihre Wohnungen verloren haben.
Auch in anderen seiner ca. 20 weiteren Berliner Häuser wurden Mieter:innen  Eigenbedarfskündigungen schriftlich oder mündlich mitgeteilt. 
Wie es gelingt als CDU-Justiziar, Notar und Rechtsanwalt so viele Häuser und Grundstücke zu besitzen hat auch Christoph Trautvetter von „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ in seiner Recherche zu Eigentümergruppen auf dem Berliner Immobilienmarkt interessiert.
Erste Enteignung beantragt

Nachdem alle Mieter eines gesamten Wohnhauses im Berliner Scheunenviertel eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf erhielten, wurde jetzt ein Antrag auf Enteignung gestellt.

Das denkmalgeschützte Wohnhaus Steinstr.19, 10119 Berlin, wurde 1997 von der Stadt Berlin mit über 700.000 € grundsaniert und anschließend von der WBM, der damaligen Eigentümerin, an Privathand verkauft und anschliessend für 378.000 € an Herrn Dr.Dr. Reiner Erlinger verkauft.
Neues BGH-Urteil zum Nachteil von Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen

Erneut hat der 8. Zivilsenat des BGH (Bundesgerichtshof) unter Karin Milger Anfang September 2020 ein Urteil in Sachen Eigenbedarfskündigung zu ungunsten von Mieter*innen gefällt.

In dem Urteil wird nun auch noch festgelegt, dass geschiedene Ehepartner eine Familie sind und damit zu den Eigenbedarfsberechtigten gehören und deshalb die Eigenbedarfskündigung gegenüber Mieter*innen rechtens sind und auf die Straße gesetzt werden können. 

Urteil als PDF-Datei zum Download
Zum Nachlesen: steigende Eigenbedarfskündigungen gegen Mieter*innen

Statistikbericht 2018 zur Lebenssituation von Menschen in den Einrichtungen und Diensten der Hilfen in Wohnungsnotfällen in Deutschland — Berichtsjahr 2018 von BAG Wohnungslosenhilfe e.V..

PDF-Datei zum Download auf der Webseite BAG Wohnungslosenhilfe
(In dem Bericht zeigen sich die steigenden Zahlen der Räumungsklagen und Zwangsräumungen auch bei Eigenbedarfskündigungen ab S.11).


20.09.2020: Umwandlungen und Wohnungsverkäufe als Verdrängungsinstrument

Der Berliner Mieterverein hat trotz der coronabedingten Beschränkungen das 7. Wohnungsforum „Umwandlungen und Eigenbedarfskündigungen. Wie wirkt sich die Eigentumsbildung auf die Stadtentwicklung aus?“als Hybrid-Veranstaltung organisiert.

von Andrej Holm auf der Webseite gentrificationblog

Gerichtsurteil: MieterInnen gewinnen! Brenning-Clan verliert erneut!

Kein Vermieter ist bekannter für Eigenbedarfskündigungen in Berlin als der Zwangsräumungs- und Immobilien-Clan Brenning.
E3K05Allein für das Haus in der Reichenberger Str. 73 liegen 6 schriftliche Eigenbedarfskündigungen aus den letzten Jahren vor. Eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in Köpenick bei zeitgleich 2 leerstehenden Wohung im selben Haus verlor die Multimillionärsfamilie bereits im vergangen Jahr.

Am 24. Juni 2020 entschied nun Richterin Kunitz vom Amtsricht Tempelhof-Kreuzberg, dass eine 2018 ausgesprochene Eigenbedarfskündigung gegen eine seit knapp 35 Jahren in der Reichenberger Straße lebenden Mieterin u.a. missbräuchlich sei. Aktenzeichen: 3C 176/19.
Obwohl auch hier eine baugleiche Wohnung im selben Gebäude frei war, bestand die Familie des Justiziars der Berliner CDU auf einer Kündigung und Räumung wegen Eigenbedarf für ihre junge Nichte.
Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung abgewiesen
 
E3K ProzessMieter*innen der Reichenberger 73 haben ihren Prozess am 24.06.2020 vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg gewonnen!

Der angebliche Eigenbedarf der CDU-Familie Brenning ist nur vorgetäuscht. Die Eigenbedarfskündigung ist damit vom Tisch.

Es zeigt einmal mehr: Widerstand lohnt sich!

Eigenbedarf kennt keine Kündigung!
Mi 27.05.2020 um 10 Uhr Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung: Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung

10 Uhr: Kundgebung vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Möckernstr. 130
11 Uhr: Prozessbegleitung: veränderter Raum: nun im Familiengericht, Raum 421. Eingang des Familiengerichts ist am Halleschen Ufer 62.

2019a AugustSeit Juli 2018 kämpft eine Mietpartei, die seit 34 Jahren in der Reichenberger Str.73 wohnt, gegen ihre Eigenbedarfskündigung der einschlägig bekannten Familie Brenning. Am Mittwoch, den 27.05. um 11 Uhr, gibt es einen weiteren Termin im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Hier soll die Familie erklären, warum sie trotz Leerstand im Haus die MieterInnen verdrängen wollen.

Bekannt wurde die Familie Brenning durch die brutale Zwangsräumung einer fünfköpfigen Familie in der Reichenberger Str.73 am 27.03.2014.

Auch in jüngster Zeit drohte die Familie Brenning bereits mehrfach mit schriftlichen sowie mündlichen übermittelte Eigenbedarfskündigungen gegenüber Mieter*innen in den von ihnen bewohnten mehr als 20 Häusern in Berlin. Im vergangenen Jahr konnte eine Mietpartei den Räumungsprozess gegen die Familie Brenning gewinnen — die Klage wurde vor Gericht wegen Leerstand im Haus abgewiesen!

Kommt zahlreich und frühzeitig zum Prozess!

Wir Bleiben Alle!

Weitere Links:
Cafe Reiche
Bündnis Zwangsräumung verhindern
Wir Bleiben Alle!
Rote Hilfe