Erste Enteignung beantragt
Nachdem alle Mieter eines gesamten Wohnhauses im Berliner Scheunenviertel eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf erhielten, wurde jetzt ein Antrag auf Enteignung gestellt.
Das denkmalgeschützte Wohnhaus Steinstr.19, 10119 Berlin, wurde 1997 von der Stadt Berlin mit über 700.000 € grundsaniert und anschließend von der WBM, der damaligen Eigentümerin, an Privathand verkauft und anschliessend für 378.000 € an Herrn Dr.Dr. Reiner Erlinger verkauft.
Die vorgeschriebenen Vorkaufsrechte der Mieter wurden von der WBM nicht berücksichtigt.
Herr Dr.Dr. Erlinger hat das Mietshaus, laut eigener Aussage, bereits mit dem Ziel gekauft, es alleine zu bewohnen.
Der Eigentümer, Herr Dr. Dr. Rainer Erlinger, hat bereits im Jahr 2017 sämtlichen Mietern des Mietshauses, Steinstr.19 in Berlin Mitte, wegen Eigenbedarf gekündigt.
In den Kündigung lässt er von seiner Anwältin seinen Bedarf darstellen, der sämtliche 4 Wohnungen umfasst, obwohl er selbst aktuell in einer Wohnung mit 140 qm wohnt.
Der Bedarf umfasst sowohl eine eigene Bibliothek (5000 Bücher), eine Gästewohnung, einen Sport –und Saunabereich, einen eigenen Raum für den Konzertflügel, einen Arbeitsbereich nebst Teeküche, einen privaten Rückzugsbereich mit Ankleideraum, etc. etc.
Mit Klagen und kleinen Abständen hat Herr Erlinger bereits 3 der 4 Mieter aus dem Haus gedrängt.
Die letzte Mietpartei hat am 12.01.2021 beim Landgericht Berlin einen Prozesstermin wegen Räumungklage aufgrund von Eigenbedarf.
In der ersten Instanz gegen die letzte Mieterin wurde vom Amtsgericht Mitte die Klage des Herrn Erlinger abgelehnt, da noch die Sozialbindung bestand, und nach erneuter Räumungsklage abgelehnt, da ein weit überhöhter Wohnbedarf vom Gericht festgestellt wurde.
Ungeachtet dessen ging und geht der Klageterror gegen die letzte Mieterin beim Landgericht weiter.
Von Seiten der Mieterin wird auch der Eigenbedarf stark angezweifelt. Die Indizien sprechen für eine mieterfreie Verwertung, sprich Verkauf der einzelnen Wohnungen, die im Augenblick bis zu 15tsd€/qm ergeben kann.
Somit könnte Herr Dr.Dr. Erlinger leistungsfrei den zehnfachen Kaufpreis erzielen.
Der Eigentümer Herr Dr. Dr. Rainer Erlinger hat bisher keine Stellungnahme zum Enteignungsverfahren abgegeben.
Das Haus soll nach der Enteignung über einen geeigneten Maßnahmeträger wieder dem Berliner Mietwohnungsmarkt zugeführt werden.
Nachdem alle Mieter eines gesamten Wohnhauses im Berliner Scheunenviertel eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf erhielten, wurde jetzt ein Antrag auf Enteignung gestellt.
Das denkmalgeschützte Wohnhaus Steinstr.19, 10119 Berlin, wurde 1997 von der Stadt Berlin mit über 700.000 € grundsaniert und anschließend von der WBM, der damaligen Eigentümerin, an Privathand verkauft und anschliessend für 378.000 € an Herrn Dr.Dr. Reiner Erlinger verkauft.
Die vorgeschriebenen Vorkaufsrechte der Mieter wurden von der WBM nicht berücksichtigt.
Herr Dr.Dr. Erlinger hat das Mietshaus, laut eigener Aussage, bereits mit dem Ziel gekauft, es alleine zu bewohnen.
Der Eigentümer, Herr Dr. Dr. Rainer Erlinger, hat bereits im Jahr 2017 sämtlichen Mietern des Mietshauses, Steinstr.19 in Berlin Mitte, wegen Eigenbedarf gekündigt.
In den Kündigung lässt er von seiner Anwältin seinen Bedarf darstellen, der sämtliche 4 Wohnungen umfasst, obwohl er selbst aktuell in einer Wohnung mit 140 qm wohnt.
Der Bedarf umfasst sowohl eine eigene Bibliothek (5000 Bücher), eine Gästewohnung, einen Sport –und Saunabereich, einen eigenen Raum für den Konzertflügel, einen Arbeitsbereich nebst Teeküche, einen privaten Rückzugsbereich mit Ankleideraum, etc. etc.
Mit Klagen und kleinen Abständen hat Herr Erlinger bereits 3 der 4 Mieter aus dem Haus gedrängt.
Die letzte Mietpartei hat am 12.01.2021 beim Landgericht Berlin einen Prozesstermin wegen Räumungklage aufgrund von Eigenbedarf.
In der ersten Instanz gegen die letzte Mieterin wurde vom Amtsgericht Mitte die Klage des Herrn Erlinger abgelehnt, da noch die Sozialbindung bestand, und nach erneuter Räumungsklage abgelehnt, da ein weit überhöhter Wohnbedarf vom Gericht festgestellt wurde.
Ungeachtet dessen ging und geht der Klageterror gegen die letzte Mieterin beim Landgericht weiter.
Von Seiten der Mieterin wird auch der Eigenbedarf stark angezweifelt. Die Indizien sprechen für eine mieterfreie Verwertung, sprich Verkauf der einzelnen Wohnungen, die im Augenblick bis zu 15tsd€/qm ergeben kann.
Somit könnte Herr Dr.Dr. Erlinger leistungsfrei den zehnfachen Kaufpreis erzielen.
Der Eigentümer Herr Dr. Dr. Rainer Erlinger hat bisher keine Stellungnahme zum Enteignungsverfahren abgegeben.
Das Haus soll nach der Enteignung über einen geeigneten Maßnahmeträger wieder dem Berliner Mietwohnungsmarkt zugeführt werden.