AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Sa 02.11. um 14 Uhr: Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen

Solidarische Mieter:innen kämpfen gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen!


Wir treffen uns monatlich — tauschen uns aus und bereiten Aktionen in der Öffentlichkeit vor.

Dazu treffen wir uns das nächste Mal am Samstag 02.11. um 14 Uhr im Familien- und Nachbarschaftszentrum Kiezanker, Zugang über Cuvrystr.13-14 oder Falckensteinstr. zwischen 39 - 41 , Berlin-Kreuzberg (U-Bahn Schlesisches Tor)

Wir laden euch herzlich dazu ein — für Betroffene und Unterstützer:innen
06.08.2020: Stellungnahme der AG "Eigenbedarf kennt keine Kündigung" zur "Langen Nacht" der Weisestr.

am 06.08. und der geplanten Zwangsräumung der Kiezkneipe Syndikat in Neukölln am 07.08.20 um 9 Uhr


Räumung iss nichWir solidarisiern uns mit der Neuköllner Kiezkneipe Syndikat und rufen zur Unterstützung der Aktivitäten gegen die geplante Zwangsräumung am Freitag, den 07.08. um 9 Uhr und die "Lange Nacht" bereits am Donnerstag, den 06.08. ab 20 Uhr auf.
Für uns — die Arbeitsgruppe Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K) — steht der eigene Bedarf der Mieter*innen an 1. Stelle.
Deshalb unterstützen wir Mieter*innen gegen Eigenbedarfskündigungen und begleiten Mieter*innen, wenn ihre Wohungen von Kaufinteressent*innen besichtigt werden sollen.
Unser Eigenbedarf endet aber nicht beim Wohnraum!

Wir haben Eigenbedarf an sozialen und kulturellen Projekten.
Wir haben Eigenbedarf an sozialen Treffpunkten, an Kulturräumen und Kiezkneipen wie dem Syndikat.

Die Polizei will die "Lange Nacht" in der Weisestr. verhindern.
Wir haben auch Eigenbedarf an Plätzen und Strassen, um uns auszutauschen, zu feiern und zu kämpfen.
Prozessbericht der Räumungsklage gegen die Mietpartei in der Reichenberger Str.73 am 30.10.2019

Am vergangenen Mittwochmorgen, den 30. November 2019, begleiteten ca. 70 solidarische Nachbar*innen innerhalb und ausserhalb des Gerichtssaals A262 beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg den Räumungsprozess einer Immobilien- und Zwangsräumungsfamilie gegen die Mietpartei mit dem ältesten Mietvertrag im Mietshaus der Reichenberger Str.73. Es handelte sich um die 6. Eigenbedarfskündigung der Hausbesitzerfamilie Brenning allein in diesem Haus in den letzten Jahren.
Weitere schriftliche und mündliche Eigenbedarfskündigungen aus den über 25 Häusern der Familie des Rechtsanwalts, Notars und Justiziars der Berliner CDU, sowie "Alter Herr" zweier Burschenschaften — Ernst Brenning — sind bekannt.
E3K04Die Hausverwaltung Brenning sprach im Sommer 2018 die Eigenbedarfskündigung gegen die Mietpartei aus, die dort seit 34 Jahren wohnt. Im Mai dieses Jahres erhielt die Mietpartei ein Schreiben der Rechtsanwältin im Namen des Ehepaares Marion und Ernst Brenning, die für das Haus in der Reichenberger Str. das Nießbrauchrecht besitzen. Die Eigentümerinnen des Hauses sind die 4 Kinder Brennings.
Im Schreiben der Rechtsanwältin wurde die Eigenbedarfskündigung erneuert und detaillierter ausgeführt, sowie ein Räumungsprozess bei Nicht-Auszug angekündigt.

Dieser fand nun unter großem Interesse der Öffentlichkeit statt. Eine Entscheidung wurde an diesem Tag nicht gefällt.
Die Richterin stellte klar, dass sie die Kündigung vom Sommer 2018 für nicht ausreichend begründet hält. Eine detaillierte Begründung verlangt die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Eine Einschätzung der Tatsache, dass die Multimillionärsfamilie auf einer Räumung der Wohnung der betroffenen Mietpartei für den Wohnbedarf ihrer Nichte besteht — obwohl ein baugleiche Wohnung im selben Gebäude zwischenzeitlich leerstand — wurde nicht vorgenommen.
Die Richterin verwies darauf, dass die Rechtssprechung diesbezüglich in den Urteilen der letzten Jahre des BGH wiedersprüchlich ist.
Die rechtliche Stellvertreterin Brennings verwies auf das Kündigungsschreiben vom Mai 2019. Diese ist somit die 7. (siebente!) Eigenbedarfskündigung in diesem Haus.
Die Klägerseite war nicht in der Lage oder gewillt den Mietvertrag für dieses Mietverhältnis vorzuweisen. Dieser ist insofern relevant da er eine besondere Kündigungsfrist enthält.
Im weiteren Verlauf werden nun die Rechtsanwälte beider Seiten schriftlich mit der Richterin kommunizieren.
Die Richterin wird dann eine erste schriftliche Entscheidung fällen. Diese wird sich auf die Eigenbedarfskündigung vom Sommer 2018 beziehen und den weiteren Umgang mit der 7. Eigenbedarfskündigung klären.
Es ist davon auszugehen, dass der Umgang mit der 7. Eigenbedarfskündigung in der Reichenberger Str.73 in einem weiteren Gerichtstermin Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres erörtet wird. Gegebenfalls wird es im weiteren Verlauf einen 3. Termin vor Gericht geben, in dem Beweise und Zeugen zu bewerten sind.

Uns, der „Arbeitsgruppe Eigenbedarf kennt keine Kündigung“, ist es vollkommen egal, ob Eigenbedarfskündigungen für nahe oder entfernte Verwandte ausgesprochen werden.
Es ist uns auch vollkommen egal, ob es „echte“ oder wie es vor Gericht heisst, „missbräuchliche“ Kündigungen sind.
Es ist uns egal, ob das Haus umgewandelt wurde, in einem der wenigen Milieuschutzgebiete oder am Stadtrand liegt und ob darin alte oder junge Menschen, schon lange oder erst seit kurzem wohnen.

Denn: Wir setzen unseren eigenen Bedarf an Wohnraum an 1. Stelle und kämpfen gemeinsam für unser existentielles Recht auf Wohnraum!
Wir lassen nicht zu, dass Mieter*innen in kleine konkurrierende Gruppen von Eigenbedarfskündigung-Betroffenen aufgespaltet, in solche mit echten und gefakten familiären Eigenbedarf, in Mieter*innen in Vorkaufsrecht-Häusern oder umgewandelten Häuser.

Lasst uns die Gemeinsamkeiten der Mieter*innen in dieser Stadt
in den Vordergrund stellen und gemeinsam kämpfen!

Nießbrauchrecht ist die Möglichkeit z.b. ein Mietshaus den Kindern formell zu übereignen, jedoch die volle Kontrolle über das Objekt — von Vermietung bis zu den Mieteinnahmen — zu behalten. Gleichzeitig können mit diesem Verfahren Schenkungssteuern soweit gesenkt werden, dass sie in den Freibetrag der Beschenkten fallen und somit Null € Steuern bezahlt werden müßen. Eine erste vorsichtige Schätzung geht von einem Betrag von mehreren Millionen Euro aus, die die Immobilien-Familie Brenning mit ihren vielen Häusern so in die eigenen Taschen stecken konnte.
Mi 30.10. ab 9 Uhr Kundgebung gegen anstehenden Räumungsprozess und um 10 Uhr im Amtsgericht: Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung

E3K039 Uhr: Kundgebung vor dem anstehenden Räumungsprozess einer Mietpartei aus der Reichenberger Str. 73 nach einer Eigenbedarfskündigung
Ort: vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Möckernstr.130, Kreuzberg

10 Uhr: Räumungsprozess wegen Eigenbedarfskündigung
Ort: im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Möckernstr.130, A 262, 2.Etage.

Im Juli 2018 erhielt eine Mietpartei, die seit 34 Jahren in der Reichenberger Str.73 wohnt, von der einschlägig bekannten Familie Brenning die Eigenbedarfskündigung. Und nun gibt es den Termin für die Räumungsklage am Mittwoch 30.10. um 10 Uhr im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.

Bekannt wurde die Familie Brenning durch die brutale Zwangsräumung einer fünfköpfigen Familie in der Reichenberger Str.73 am 27.03.2014.

Auch in jüngster Zeit drohte die Familie Brenning bereits mehrfach mit schriftlichen sowie mündlichen übermittelte Eigenbedarfskündigungen gegenüber Mieter*innen in den von ihnen bewohnten Häusern. Erst vor wenigen Wochen konnte eine Mietpartei den Räumungsprozess gegen die Familie Brenning gewinnen — die Klage wurde vor Gericht abgewiesen!
26.10.2019 Musik-Kundgebung: Reiche 73 hat Eigenbedarf!

Am Samstag, den 26.10.2019 veranstaltete die Gruppe „Eigenbedarf kennt keine Kündigung“ eine Musikkundgebung vor dem Haus Reichenberger Str. 73 in Kreuzberg in Solidarität mit den noch im Haus lebenden Bewohnern und um auf das zunehmende Problem der Eigenbedarfskündigungen aufmerksam zu machen.

Foto-Reportage von Umbruch Bildarchiv
Umwandlung und Eigenbedarf

Der Wohnungsmarkt liefert den Anreiz und immer mehr Mieter/innen befürchten eine Eigenbedarfskündigung

Artikel aus dem MieterEcho 405 /September 2019 von Hermann Werle

Große Immobilienkonzerne bestimmen mit ihren Geschäftspraktiken die Schlagzeilen. Zu Recht werden diese regelmäßig unter die Lupe genommen und scharf kritisiert. Jenseits des Rampenlichts agieren kleinere Wohnungsvermieter häufig unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, wobei deren Tun ebenso existenzielle Sorgen bereiten kann.
Rechtstipps bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf

Wenn ihr eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von euren Vermieter*innen/Eigentümer*innen erhalten habt, solltet ihr zügig mit den ersten Maßnahmen starten:
  • Kontaktaufnahme zu erfahrenen Anwält*innen
  • überprüfen, ob die Eigentümer*innen/ kündigende Partei dazu überhaupt legitimiert ist. Das lässt sich durch die Einsicht im Grundbuchamt verifizieren
  • Einsichtnahme in Grundbuchämter, zwecks Informationen über weitere Wohnungen oder Häuser der Eigentümer*innen
Besitzen die Eigentümer*innen andere Wohnungen oder Häuser ist es ratsam mit Mieter*innen dieser Häuser Kontakt aufzunehmen um in Erfahrung zu bringen, ob nicht bereits vergleichbare Wohnungen leerstehen.

Auch ein allgemeiner Austausch mit diesen Mieter*innen ist ratsam und kann manchmal hilfreiche Erkenntnisse liefern.
Video: Christiane Rösinger — Eigentum

Song von Christiane Rösinger (2016) — weiterhin werden tausende Mietwohnungen in Eigentumswohnungen pro Jahr umgewandelt. Viele Mieter*innen werden mit Eigenbedarfskündigungen konfrontiert und verdrängt.


06.04.2019 Redebeitrag auf der #Mietenwahnsinn-Demo von der AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung

Wir meinen, dass wir alle ein bedingungsloses Recht auf Wohnen haben!
Und dass wir dafür kämpfen müssen!

Unter den vielen Formen von Verdrängung ist laut Mieterbund der häufigste Kündigungsgrund der Eigenbedarf.
Das heißt für die Betroffenen: Verlust der Wohnung und Verdrängung aus dem Kiez!
 
E3K02
Und es versetzt die Nachbar*innen in ständige Unsicherheit und Angst, als nächste betroffen zu sein. Dagegen bieten weder Milieuschutz noch Umwandlungsverordnung einen wirksamen Schutz.
Die seit Jahren stark steigenden Mieten schaffen gleichzeitig eine Situation auf dem Wohnungsmarkt, in dem die Menschen gezwungen werden, da zu bleiben, wo sie sind, weil sie keine bezahlbare Wohnung mehr finden können: Erwachsene Kinder müssen zu Hause wohnen bleiben, Frauen in gewaltsamen Beziehungen bleiben und Familien wieder zusammenziehen, da sie keine Alternative finden.

Für profit-interessierte Eigentümer*innen gibt es dadurch nicht genug Bewegung auf dem Wohnungsmarkt. Für sie entsteht eine Ertragslücke, denn Neuvermietungen ermöglichen eine viel höhere Rendite mit der Miete.
Deshalb greifen sie zur Kündigung wegen Eigenbedarf als bewährtes Mittel, um Menschen aus ihren Wohnungen zu vertreiben.
03.04.2019 Veranstaltung: Eigenbedarf kennt keine Kündigung

Am vergangenen Mittwoch trafen sich ca 60 Nachbar*innen zu einer Veranstaltung der "AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung" im Rahmen der Aktionstage Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn vom 27. März bis zum 06. April 2019.

Nach einer Vorstellung der Arbeitsgruppe berichtete Rechtsanwalt Solf über wichtige Urteile des BGH zum Thema Eigenbedarfskündigung und was das für die Mieter*innen bedeutet. Es gab einen weiteren Input zu Thema Mieterinnen-Auseinandersetzungen und Mietrechtsänderungen.

Im Anschluss stellte die AG ihre Erfahrungen zu Besichtigungsbegleitungen vor. In einer lebhaften Diskussion wurden juristische Fragen und mögliche Aktivitäten im Umfeld von Eigenbedarfskündigungen vertieft.

Wohnen heißt Bleiben — Eigenbedarf kennt keine Kündigung!

E3KEigenbedarf ist nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) der häufigste Kündigungsgrund. In Mieter*innenberatungen, Kiez- und Nachbarschaftsversammlungen kommen immer häufiger von Eigenbedarfskündigungen Betroffene und suchen Rat.
Die Rechtssprechung hat sich in den vergangenen Jahren für die Mieter*innen verschlechtert. Verdrängung und Entmietung ist längst kein Einzelfall mehr.
Wohnraum ist überall zur Ware geworden.
Eigentum an Wohnraum und deren Verwertung scheint wichtiger zu sein als unser Grundbedürfnis nach Wohnen.

Wir sehen das anders!
Wir wollen, dass das Grundbedürfnis nach Wohnen Vorrang hat!