Tagesspiegel 02.07.2024:
Früheres Vorzeige-Erlebnisbad der DDR: Streit um SEZ zwischen Berliner Senat und Ex-Eigentümer eskaliert
Ende 2023 entschied der Bundesgerichtshof, dass Berlin das Gelände des früheren Sport- und Erholungszentrums (SEZ) entwickeln darf. Doch der Ex-Eigentümer weigert sich, nun soll ein Gerichtsvollzieher eingreifen.
Früheres Vorzeige-Erlebnisbad der DDR: Streit um SEZ zwischen Berliner Senat und Ex-Eigentümer eskaliert
Ende 2023 entschied der Bundesgerichtshof, dass Berlin das Gelände des früheren Sport- und Erholungszentrums (SEZ) entwickeln darf. Doch der Ex-Eigentümer weigert sich, nun soll ein Gerichtsvollzieher eingreifen.