Berliner Morgenpost 24.11.2021:
Schönheitsreparaturen in der Wohnung: Das ist unzulässig
Schönheitsreparaturen in Wohnungen wie Wände streichen werden dem Mieter übertragen. Verträge mit diesen Klauseln sind anfechtbar.
Schönheitsreparaturen in der Wohnung: Das ist unzulässig
Schönheitsreparaturen in Wohnungen wie Wände streichen werden dem Mieter übertragen. Verträge mit diesen Klauseln sind anfechtbar.