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Eigentumsübertragung des sog. Dragoner Areals 


Hintergrund

Während einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 6. November 2017 im BVV-Saal Friedrichshain-Kreuzberg zum Stand der Übergabe des „Dragoner-Areals“, wurde durch Staatssekretär Scheel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) zur Überraschung der seit Jahren rund um das Gelände aktiven Initiativen, Nachbarschaftsgruppen und Einzelpersonen verkündet, dass das „Dragoner-Areal“ im Zuge der Grundstücksübertragung vom Bund an das Land Berlin an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo und WBM übertragen werden soll.

Bei der zweieinhalb Wochen später — am 23. November 2017 — stattgefundenen „Werkstatt Partizipation“ (im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens für das Sanierungsgebiet Rathausblock) forderten eine große Anzahl der Werkstatt-Teilnehmenden die Senatsverwaltung auf ihre Entscheidung über die Grundstücksübertragung an landeseigene Wohnbaugesellschaften zurückzunehmen sowie einer Kooperationsvereinbarung zwischen Initiativen („Zivilgesellschaft“), Bezirk und Senat zuzustimmen; in der Vereinbarung sollten unter anderem Macht- und Entscheidungsstrukturen geregelt werden. Würde die Entscheidung zurückgenommen werden, sollten sich Vertreter*innen der Initiativen, Wohngruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit Bezirk und Senat zu einer Arbeitsgruppe verabreden, die den Diskussionsprozess vorbereitet, an dessen Ende eine Kooperationsvereinbarung stehen könnte. Für die Grundstückseigentümerschaft wurde eine treuhänderische Lösung vorgeschlagen - entweder in Form einer neu zu gründenden Gesellschaft oder durch die Grundstücksübertragung an das „Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin“ (SODA) des Landes Berlin.

Bei einem Gespräch der Initiativen und Nachbarschaftsgruppen mit Katrin Lompscher am 18. Dezember 2017 stellte die Bausenatorin in Aussicht, sich für eine treuhänderische Lösung stark machen zu wollen. Die „Zivilgesellschaft“ wurde aufgefordert, in einer Stellungnahme die Argumente für ein Treuhandmodell zusammenzutragen.

Nach einem sehr kurzfristigen und daher auch aufwendigen Diskussionsprozess verabschiedeten die rund um das Areal aktiven Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen am 8. Januar 2018 die hier dokumentierte Stellungnahme. Unterzeichnet wurde sie von allen Initiativen, Stadtteilgruppen und Einzelpersonen, die an dem Gespräch mit Frau Lompscher am 18. Dezember 2017 teilgenommen hatten.

Auf Einladung von Katrin Lompscher fand am 25. Januar 2018 ein weiteres Austauschtreffen zur Grundstücksübertragung des „Dragoner-Areals“ zwischen Senat, Bezirk und Initiativen statt, bei dem als Datum für die Vorlage einer Kooperationsvereinbarung der 22. März 2018 genannt wurde.

Die oben erwähnte AG Kooperationsvereinbarung organisierte für den 22. Februar 2018 ein „Lernlabor“ bei dem Vertreter*innen von anderen, als beispielhaft identifizierten Verfahren und ähnlichen Vereinbarungen von ihren Erfahrungen berichteten. Für den 17. März 2018 ist eine weitere „Werkstatt Partizipation“ zur Kooperationsvereinbarung geplant, bei der mit allen aus der Nachbarschaft, dem Stadtteil und der Stadt über die Inhalte der Kooperationsvereinbarung diskutiert werden soll.

Ob und wie eine Kooperationsvereinbarung bewerkstelligt werden kann, daran gibt es Zweifel. Für uns steht vor allem auch die Frage im Raum, wer bei einem solchen Verfahren das Stadtviertel, die „Zivilgesellschaft“ repräsentiert. Über Paragraphen und Abschnitte der Kooperationsvereinbarung ist unter den Initiativen und der Nachbarschaft noch nicht gemeinsam diskutiert worden. 

Stellungnahme zur Eigentumsübertragung des sog. Dragonerareals als PDF zum Download vom Vernetzungstreffen der Initiativen zum Rathausblock vom 08.01.2018