junge Welt 28.04.2021:
Berichterstattung zu Spahn-Villa zulässig
OLG Hamburg: Nennung des Kaufpreises rechtmäßig und von "ganz erheblichem Interesse".
Berichterstattung zu Spahn-Villa zulässig
OLG Hamburg: Nennung des Kaufpreises rechtmäßig und von "ganz erheblichem Interesse".