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Berliner Zeitung 13.06.2025:

Über 1000 Ferienwohnungen können wieder Teil des Wohnungsmarktes werden

Ferienwohnungen, die in Berlin bereits vor dem Zweckentfremdungsgesetz genutzt wurden, können für unzulässig erklärt werden. Besonders in zwei Bezirken können Wohnungen wieder frei werden.


rbb24 13.06.2025:

Hunderte Ferienwohnungen können dem Berliner Mietmarkt zugeführt werden

Anfang 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass auch Ferienwohnungen, die vor Inkrafttreten des Zweckentfemdungsgesetzes existierten, für unzulässig erklärt werden dürfen. Nun gibt es erste Zahlen, wie viele es sind.