Berliner Morgenpost 17.02.2019:
Was Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung wissen müssen
Der Vermieter muss gute Gründe angeben, die im Zweifel einer Prüfung standhalten. Wird ein Veto eingelegt, werden Interessen abgewogen.
Was Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung wissen müssen
Der Vermieter muss gute Gründe angeben, die im Zweifel einer Prüfung standhalten. Wird ein Veto eingelegt, werden Interessen abgewogen.