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Tagesspiegel 18.09.2023:

Berliner Gericht urteilt: Zweckentfremdungsverbot schützt auch Bauruinen

Eine Baugesellschaft will ein verfallenes Wohngebäude nach jahrelangem Leerstand abreißen. Das Verwaltungsgericht erklärt nun, die Wiederherstellung des Hauses sei zumutbar.