taz 02.06.2022:
Kinder weg, Haus weg
Ziehen Kinder von Hartz IV-Bezieher:innen aus, dann sinkt auch der Wohnbedarf, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Paar muss sein Haus nun verkaufen.
Kinder weg, Haus weg
Ziehen Kinder von Hartz IV-Bezieher:innen aus, dann sinkt auch der Wohnbedarf, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Paar muss sein Haus nun verkaufen.
Für Hartz-IV-Empfänger gelten auch beim Wohneigentum strenge Vorgaben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese unter die Lupe genommen.