Berliner Abendblatt 17.03.2022:
Berlin-Grundstücke gibt’s nur noch mit Erbpacht
Berlin vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Dazu startet jetzt ein Interessenbekundungsverfahren.
Berlin-Grundstücke gibt’s nur noch mit Erbpacht
Berlin vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Dazu startet jetzt ein Interessenbekundungsverfahren.