WAX34 — Besetzt! — Verkauft! — Erste Eigenbedarfskündigung- und Räumungsklage
Nun ist es soweit — wie längst befürchtet gibt es nun in der Willibald-Alexis-Straße 34 in Kreuzberg die erste Eigenbedarfskündigung- und Räumungsklage.
Dieses Haus wurde 1980 besetzt, mit öffentlichen Mitteln (!) instandgesetzt und 25 Jahre von der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag verwaltet. Die Gewobag verkaufte es 2005 an private Eigentümer. In den nächsten Jahren wurde das Haus zweimal spekulativ weiterverkauft und ab 2010 in Einzeleigentum umgewandelt. Wie so oft wurde dabei versucht, die Mieter:innen — eine langjährige Hausgemeinschaft — zu verdrängen.
Nun hat der erste Einzeleigentümer Klage auf Räumung beim Amtsgericht nach der Eigenbedarfskündigung eingereicht. Seine von ihm aktuell bewohnte Wohnung im Dachgeschoss sei unzumutbar u.a. weil im EG ein Dominastudio ist, dass unangenehme Gäste habe. Außerdem würde der Kläger und Verdränger trotz intensiver Suche keine andere Wohnung finden können. Also soll der seit 1998 langjährige und finanziell ärmere Mieter doch einfach mal ausziehen. Desweiteren gäbe es in der Nähe des beklagten Mieters schönere Restaurants im Chamissokiez.
Der Betroffene freut sich über Solidarische Prozessbegleitung!
Termin des Prozesses: Do. 12.11.2026 um 11:00 Uhr im Raum A 265 am Amtsgericht Möckernstraße 130, 10963 Berlin, Kreuzberg
Gemeinsam gegen alle Eigenbedarfskündigungen
Wir bleiben alle!
Stadtteilinitiative WEM GEHÖRT KREUZBERG, AG E3K (Eigenbedarf kennt keine Kündigung), Initiative Gemeinsam gegen Eigenbedarf
Nun ist es soweit — wie längst befürchtet gibt es nun in der Willibald-Alexis-Straße 34 in Kreuzberg die erste Eigenbedarfskündigung- und Räumungsklage.
Dieses Haus wurde 1980 besetzt, mit öffentlichen Mitteln (!) instandgesetzt und 25 Jahre von der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag verwaltet. Die Gewobag verkaufte es 2005 an private Eigentümer. In den nächsten Jahren wurde das Haus zweimal spekulativ weiterverkauft und ab 2010 in Einzeleigentum umgewandelt. Wie so oft wurde dabei versucht, die Mieter:innen — eine langjährige Hausgemeinschaft — zu verdrängen.
Nun hat der erste Einzeleigentümer Klage auf Räumung beim Amtsgericht nach der Eigenbedarfskündigung eingereicht. Seine von ihm aktuell bewohnte Wohnung im Dachgeschoss sei unzumutbar u.a. weil im EG ein Dominastudio ist, dass unangenehme Gäste habe. Außerdem würde der Kläger und Verdränger trotz intensiver Suche keine andere Wohnung finden können. Also soll der seit 1998 langjährige und finanziell ärmere Mieter doch einfach mal ausziehen. Desweiteren gäbe es in der Nähe des beklagten Mieters schönere Restaurants im Chamissokiez.
Der Betroffene freut sich über Solidarische Prozessbegleitung!
Termin des Prozesses: Do. 12.11.2026 um 11:00 Uhr im Raum A 265 am Amtsgericht Möckernstraße 130, 10963 Berlin, Kreuzberg
Gemeinsam gegen alle Eigenbedarfskündigungen
Wir bleiben alle!
Stadtteilinitiative WEM GEHÖRT KREUZBERG, AG E3K (Eigenbedarf kennt keine Kündigung), Initiative Gemeinsam gegen Eigenbedarf