02.02.2021: Stellungnahme zur Klage von vier Berliner Wohnungsgenossenschaften gegen den Mietendeckel

als Mitglieder der Initiative "DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN" lehnen wir die gestern bekannt gewordene Klage von vier Berliner Genossenschaften gegen den Mietendeckel und deren Begründung ab.

Wir stellen fest, dass Herr Enzesberger nicht für "die Berliner Genossenschaften" spricht sondern für einen Marketingverband, dem etwa ein Drittel der Berliner Genossenschaften angehören.

Zweitens führen die klagenden Genossenschaften zwar einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte an, gehen in der Begründung jedoch auf die finanziellen Folgen ein: Der Mietendeckel verhindere die Sicherstellung eines nachhaltigen und sozial ausgewogenen Wohnungsangebots.

Doch haben gerade diese vier Genossenschaften in den letzten Jahren viel Geld angehäuft. Die Initiative DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN hat sich den Geschäftsbericht 2019 der Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG näher angeschaut. Dabei hat sich herausgestellt, dass die 1892 mehr als 50 Mio. Euro Rücklagen hat, davon 13,5 Mio. als flüssige Mittel z.B. auf Sparkonten. Im Geschäftsbericht heißt es zu den Auswirkungen des Mietendeckels: “Die aktuelle Mittelfristplanung weist weiterhin positive Jahresergebnisse aus; der kumulierte Jahresüberschuss der Jahre 2020 bis 2024 liegt bei 9,5 Mio. €. Die erwarteten Auswirkungen des Mietendeckel-Gesetzes haben wir in unseren Unternehmensplanungen berücksichtigt.” (Geschäftsbericht 2019, S.25).
Die Genossenschaften könnten die Kosten offenbar lässig bezahlen.

Initiative DIE GENOSSENSCHAFTER*INNEN