AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.
Sa 07.12. um 14 Uhr: Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen

Solidarische Mieter:innen kämpfen gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen!


Wir treffen uns monatlich — tauschen uns aus und bereiten Aktionen in der Öffentlichkeit vor.

Dazu treffen wir uns das nächste Mal am Samstag 02.11. um 14 Uhr im Familien- und Nachbarschaftszentrum Kiezanker, Zugang über Cuvrystr.13-14 oder Falckensteinstr. zwischen 39 - 41 , Berlin-Kreuzberg (U-Bahn Schlesisches Tor)

Wir laden euch herzlich dazu ein — für Betroffene und Unterstützer:innen
5 Phasen der Eigenbedarfskündigung

Unsere eigenen und gesammelten Erfahrungen der AG E3K bei Eigenbedarfskündigungen haben wir hier in einen Ablauf von 5 Phasen eingestellt und zusammengefasst. Es beinhaltet die Zeit von der Kündigung bis zum Ende des Gerichtsverfahrens. Wir sind keine Jurist:innen, unsere Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindliche Fragen müssen immer mit einer Anwält:in geklärt werden.

Wichtig: Wir empfehlen allen Mieter:innen jetzt sofort eine Mietrechtsversicherung abzuschließen!!! Der Versicherungsschutz tritt erst nach einem bzw. nach drei Monaten nach dem Eintritt in Kraft.


Phase 1: Eigenbedarfskündigungsschreiben erhalten

Mieter:innenberatung aufsuchen; kein Kontakt zur Vermieter:in aufnehmen und sich nicht zur Kündigung äußern! Kündigungsschreiben prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist: selbst und mit Unterstützung von Mieter:innenberatung; Widerspruch einreichen, jedoch erst kurz vor der 2-monatigen Frist vor dem Ende der Kündigungsfrist; Härtefallklausel: muss beim Widerspruch mit eingereicht werden; Suche nach Anwält:in; Kontakt mit lokalen Mieter:innen-Initiativen aufnehmen, Verbündete suchen; Informationen sammeln; Betroffene von Eigenbedarfskündigungen solidarisch begleiten;

Phase 2: Von der Räumungsklagezustellung bis zum Prozessbeginn

Räumungsklagezustellung der Eigentümer:in; Anwält:in kontaktieren und eng zusammenarbeiten; 2-Wochenfrist um der Räumungsklage zu widersprechen einhalten, der Widerspruch kann unbegründet bleiben; nach weiterer 2-Wochenfrist den begründeten Widerspruch einreichen; Recherche: Grundbuchamt, ob es weitere Wohnungen der Eigentümer:in gibt; Recherche z.B. über social media zur einziehende Person; Zeug:innenbefragung vorbereiten; Kontakt zu Nachbar:innen aufnehmen; Öffentlichkeit schaffen: Stellungnahmen, Kundgebungen, Presse durch solidarische Unterstützer:innen (nicht selbst öffentlich werden!); Austausch mit anderen Betroffenen, auch für den Härtefallwiderspruch; Prozessbesuche anderer Betroffener;

Phase 3: Prozessphase am Amtsgericht

Erster Gerichtstermin: Gütetermin und ggf. erster Verhandlungstag; evtl. zweiter Verhandlungstag: Beweisaufnahme u.a. mittels Zeug:innenbefragung; nachfolgender Gerichtstermin: Verkündungstermin; Zustellung des Urteils der Räumungsklage und der Widerspruchsfrist; ggf. Antrag auf Räumungs- und Vollstreckungsschutz stellen; Einreichen des Widerspruchs am Landgericht;

Phase 4: Prozessphase am Landgericht

Erster Gerichtstermin: Gütetermin und ggf. erster Verhandlungstag; evtl. zweiter Verhandlungstag: Faktenlage und evtl. erneute Zeug:innenbefragung; Urteilsverkündigungstermin inklusive Räumungstermin; Widerspruch beim BGH als Möglichkeit;

Phase 5: Postprozessphase

Bei negativem Ausgang: Wohnungssuche und Auszug; bei positivem Ausgang: Durchatmen und Feiern; seelische und körperliche Folgen nicht ignorieren; Austausch mit anderen Betroffenen der traumatischen Erfahrungen; Solidarität mit anderen Betroffenen von Eigenbedarfskündigungen;