Informationen für Mieter*innen nach dem gekippten Mietendeckel
Der Mietendeckel ist ungültig — was nun? PDF-Datei zum Download
Antrag auf Kostenübernahme noch im April stellen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021, in dem der Berliner Mietendeckel rückwirkend für verfassungswidrig erklärt wurde, besteht nun dringender Handlungsbedarf der Mieter*innen.
Das Urteil bedeutet, die betroffenen Berliner Haushalte müssen nun rückwirkend die bisher gedeckelte Miete zahlen. Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber, ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden.
Anspruch auf Übernahme der Kosten haben alle Haushalte, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, aber auch Kinderzuschlag und Wohngeld beziehende, sowie niedrig – und mittelverdienende Haushalte, die durch die Nachzahlungsforderung einmalig im Monat der Fälligkeit der Forderung hilfsbedürftig im Sinne des SGB II/SGB XII werden.
Diese Anträge sollten noch im April 201 gestellt werden, spätestens aber in dem Monat, in dem die Nachzahlungen der Miete fällig gestellt werden.
Ich möchte die Berliner Beratungsstrukturen eindringlich darum bitten, breit auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Die Aussage des Senats, im Notfall könne dafür ein Darlehen gewährt werden, ist so nicht zutreffend. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, besteht in den o.g. Fällen ein Übernahmeanspruch auf Zuschussbasis. Dafür muss von den Betroffenen rechtzeitig gehandelt werden.
Alle wichtigen Informationen dazu auf der Tachelesseite
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Antrag auf Kostenübernahme noch im April stellen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021, in dem der Berliner Mietendeckel rückwirkend für verfassungswidrig erklärt wurde, besteht nun dringender Handlungsbedarf der Mieter*innen.
Das Urteil bedeutet, die betroffenen Berliner Haushalte müssen nun rückwirkend die bisher gedeckelte Miete zahlen. Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber, ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden.
Anspruch auf Übernahme der Kosten haben alle Haushalte, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, aber auch Kinderzuschlag und Wohngeld beziehende, sowie niedrig – und mittelverdienende Haushalte, die durch die Nachzahlungsforderung einmalig im Monat der Fälligkeit der Forderung hilfsbedürftig im Sinne des SGB II/SGB XII werden.
Diese Anträge sollten noch im April 201 gestellt werden, spätestens aber in dem Monat, in dem die Nachzahlungen der Miete fällig gestellt werden.
Ich möchte die Berliner Beratungsstrukturen eindringlich darum bitten, breit auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Die Aussage des Senats, im Notfall könne dafür ein Darlehen gewährt werden, ist so nicht zutreffend. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, besteht in den o.g. Fällen ein Übernahmeanspruch auf Zuschussbasis. Dafür muss von den Betroffenen rechtzeitig gehandelt werden.
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