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07.12.2017: Offener Brief an Senatorin Katrin Lompscher zur Situation der Mieter*innen Maybachufer 40-42 und Manitiusstraße 17-19

Sehr geehrte Frau Lompscher,

wir wenden uns auf diesem Weg an Sie und die Öffentlichkeit, um auf ein himmelschreiendes Unrecht aufmerksam zu machen. Explizit an Sie wenden wir uns mit diesem Offenen Brief, weil Sie die Möglichkeit haben, dieses Unrecht zu verhindern.

Wie Ihnen bekannt ist, werden 99 Mietparteien in den Häusern Manitiusstraße 17-19 und Maybachufer 40-42 ein Weihnachtsfest in großer Angst und Sorge um ihre Zukunft verbringen. Ihr Vermieter, die Maybachufer GmbH & Co. KG, verlangt von ihnen eine Mieterhöhung auf einen Quadratmeterpreis in Höhe von 9,82 Euro Nettokaltmiete. Weder nach dem Mietspiegel noch nach den bisherigen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und der Investitionsbank Berlin ist dies rechtmäßig. Doch der Vermieter sieht sich an die Vereinbarungen nicht mehr gebunden, da sie im Zusammenhang mit einem Darlehen der IBB in Höhe von 2,8 Millionen Euro standen und ihm dieses Darlehen im Wege der wirtschaftlichen Sanierung erlassen wurde.

Ein Geschenk von fast 3 Millionen Euro missbraucht die Maybachufer GmbH & Co. KG, um ihre Mieter*innen mit hemmungslos überzogenen Mietforderungen zu drangsalieren und sie aus ihren Wohnungen zu drängen. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Die IBB klagt verständlicherweise gegen die Mieterhöhungen vor dem Verwaltungsgericht. Bis zu einer Entscheidung wollen Sie, Frau Lompscher, dem Vernehmen nach dafür sorgen, dass den Mieter*innen der Erhöhungsbetrag vorfinanziert wird. Dafür sind wir Ihnen im Namen der Betroffenen dankbar. Doch das reicht nicht aus. Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist ungewiss. Das Unrecht der Kostenmiete muss beseitigt und alle Sozialmieter*innen müssen von dieser Last befreit werden.

Dazu braucht es eine Rechtsverordnung nach § 28 Wohnungsbindungsgesetz, um das Berechnen von fiktiven Zinskosten für längst nicht mehr existente Darlehen, des sogenannten Entschuldungsgewinns, zu verhindern. Und wenn Ihre Senatsverwaltung sich hierzu außer Stande sieht, dann beauftragen Sie eine Anwaltskanzlei oder andere externe Rechtsexperten damit!
Wichtig ist nur, dass die Rechtsverordnung bis zum 31. Dezember 2017 erlassen wird.

Wir fordern Sie auf:
Frau Lompscher, erlassen Sie sofort eine Rechtsverordnung nach § 28 Wohnungsbindungsgesetz, um dem unerträglichen und maßlosen Missbrauch des sozialen Wohnungsbaus durch Spekulanten ein Ende zu machen!

GloReiche


Dieser offene Brief wird veröffentlicht und unterstützt von:

Berliner Bündnis Sozialmieter
Bizim Kiez – Unser Kiez
Bündnis für eine solidarische Stadt
Bündnis Mieterprotest Kosmosviertel Berlin
Reichenberger 55 e.V.
Teilhabe e.V.
WEM GEHÖRT KREUZBERG