Neues BGH-Urteil zum Nachteil von Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen

Erneut hat der 8. Zivilsenat des BGH (Bundesgerichtshof) unter Karin Milger Anfang September 2020 ein Urteil in Sachen Eigenbedarfskündigung zu ungunsten von Mieter*innen gefällt.

In dem Urteil wird nun auch noch festgelegt, dass geschiedene Ehepartner eine Familie sind und damit zu den Eigenbedarfsberechtigten gehören und deshalb die Eigenbedarfskündigung gegenüber Mieter*innen rechtens sind und auf die Straße gesetzt werden können. 

Urteil als PDF-Datei zum Download